Auch wenn beim Vapen kein Rauch entsteht, kann es in manchen Situationen trotzdem als störend empfunden werden. Viele Unternehmen haben klare Regeln – doch selbst ohne ausdrückliches Verbot gilt es, professionelles Verhalten zu wahren.
1. Dampfen ohne Erlaubnis
Prüfen Sie immer die Unternehmensrichtlinien oder fragen Sie Ihre Führungskraft, bevor Sie während der Arbeitszeit eine E-Zigarette benutzen.
2. Dampfen im Großraumbüro
Vermeiden Sie das Vapen in Gemeinschaftsbüros oder Großraumbüros: Auch wenn keine konkreten Regeln bestehen, kann das Dampfen am Schreibtisch Kolleg:innen stören.
3. Stark aromatisierte E-Liquids verwenden
Verzichten Sie am Arbeitsplatz auf stark aromatisierte E-Liquids: Süße, fruchtige oder dessertähnliche Geschmacksrichtungen können auffällige Düfte erzeugen, die andere ablenken oder stören könnten.
4. Dampfwolken produzieren
Geräte, die große Dampfwolken erzeugen – wie DL-Vapes – sind in Büroumgebungen in der Regel nicht geeignet.
5. Pausen überstrapazieren
Häufige, ungeplante Pausen können den Arbeitsablauf stören und von Arbeitgebern oder Kolleg:innen möglicherweise negativ wahrgenommen werden.
6. Geräte ungesichert herumliegen lassen
E-Zigaretten sollten in kundenorientierten oder gemeinsam genutzten Bereichen nicht sichtbar auf dem Schreibtisch liegen.
7. Dampfen in Meetings oder Kundengesprächen
Vapen Sie niemals während Besprechungen oder Kundengesprächen: Auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, kann es als unprofessionell empfunden werden.
In Deutschland fallen E-Zigaretten nicht unter das klassische Nichtraucherschutzgesetz. Arbeitgeber können jedoch eigene Regelungen aufstellen. In öffentlichen Einrichtungen, Bahnhöfen oder Flughäfen ist das Dampfen oft untersagt.
Wer im Arbeitsumfeld zur E-Zigarette greift, sollte stets auf sein Umfeld achten. Auch wenn Vaping weniger streng geregelt ist als Rauchen, gilt: Rücksichtnahme und professionelles Auftreten stehen an erster Stelle.